Wer heilt wen? Was heißt heilen? Wer oder was ist heil? Oder eine Heilslehre? Was ist eine Krankheit? Wer hat sie und woher kommst sie? Wer hat sie geschickt und wer kann sie zurückschicken? Wer darf heilen und wer nicht? Alles geregelt und verboten in Deutschland? Chaos pur...

In München kostet eine 2-stündige synergetische Innenweltreise zur Selbsterfahrung 15.000 Euro ! Unglaublich?

Doch, seit dem 8.4.2004 hat H. Dobmeier vom Gesundheitsamt München als Verwaltungsoberinspektor diesen Preis für eine synergetische Fantasiereise angeordnet.
Allerdings muß nicht der Klient diesen Preris zahlen - da würde man keinen Klienten mehr für finden - sondern die Synergetik Therapeutin an die Staatskasse als Bußgeld. Brauchen die denn wirklich so dringend Geld? www.innerer-heiler.de

Das ist ein anderes Thema - mein Thema ist, daß die Politiker nicht wirklich für Reformen sorgen. Die Gesundheitsreform ist keine - weiß auch jeder, doch auf dem "Markt für ganzheitliche Therapien" ist soviel Innovation passiert, sind soviele Fortschritte entstanden, daß Verwaltungsbeamte und Amtsleiter, ja sogar Richter vollkommen überfordert sind, diese "WIRKLICHKEITEN" richtig - im Sinne des Verbraucherschutzes - einzuschätzen.
Politiker haben über Gesetzesänderungen die sich ständig wandelnde Gesellschaft in neue Ordnungsstrukturen zu überführen und Innovationen - etwas, was es vorher noch nicht gab - zu integrieren. Dies wird nicht getan, daher sind sehr viele Menschen von den Politikern frustriert und wenden sich ab. Auch das ist nicht mein Thema, sondern das Aufzeigen von neuen Wegen, mit diesem Dilemma umzugehen. Die wichtigsten Veränderungen werden momentan - vielen ist es schon aufgefallen - auf der Gerichtsebene definiert. Das Bundesverfassungsgericht leistet gute Arbeit. Daher kreiere ich Wege, um vor diesem Gericht die Innovation der Synergetik Therapie als neuen Beruf definiert zu bekommen (www.heilpraktikergesetz.de). Seit 16 Jahren gibt es diese von mir entwickelte Therapiemethode und seit 12 Jahren bilde ich Menschen in diesem Beruf aus - bisher haben über 350 Menschen die Grundausbildung mit einer Urkunde positiv abgeschlossen und etwa 100 Arbeitsplätze sind dadurch entstanden.
Leider gab es keine staatliche Stelle, die eine Bewertung oder Überprüfung vornahm. Die zuständige IHK konnte auch nur eine Vorgangsweise aufzeigen, die etwa 10 Jahre dauert und alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte einbezieht - um eine berufliche Anerkennung als IHK-Beruf zu erreichen. Sie riet uns davon ab. So blieb mir nur der Weg über die juristische Schiene.
Der Inhalt und Ablauf der Ausbildung wurde so präzisiert, daß sich dadurch eine Möglichkeit auftat, über die steuerliche Anerkennung als Berufsausbildung eine staatliche Anerkennung zu bekommen. Da Berufsausbildung nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht fällt, mußte es eine staatliche Stelle geben, die dies überprüft und im positiven Falle eine Bescheinigung darüber ausstellt. Diese Bescheinigung erhielt ich im Februar 2003 rückwirkend bis 1996 vom Regierungspräsidenten Darmstadt, daß ich "ordentlich auf einen Beruf vorbereite". Aber auch dies wurde mir nicht von meinem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt, das mußte ich selbst herausfinden. Der Gesundheitsamtsleiter hatte lediglich mir und meiner Lebensgefährtin Rita Schreiber 1993 die Ausübung der Synergetik Therapie erlaubt, wenn ich bestimmte Auflagen erfülle. Diese Auflagen bestanden in einem ausführlichen Infoblatt und der Definition der Erstsitzung als Probesitzung zum Kennenlernen der Methode, damit der Verbraucher genau weiß, auf was er sich einläßt. Rita Schreiber hatte 1993 die erste "Praxis für Synergetik Therapie" eröffnet - der Begriff wurde gemeinsam mit der IHK definiert und hatte so bundesweiten Bestandsschutz. Ich hatte zeitgleich eine Patentanmeldung für Synergetik Therapie und Praxisbezeichnung versucht - diese wurde jedoch vom Patentamt München abgelehnt.
Die Auflagen und Begriffsbestimmungen der IHK und des Gesundheitsamtes halten wir bis heute ein. Auch sprechen wir nie von Heilung, sondern immer nur von Selbstheilung - wobei Selbstheilung immer als aktiver Tätigkeitsprozess des Klienten verstanden und auch so dargestellt wird. Der etwas überspitzte Slogan dazu lautet: "Heile Dich selbst - die anderen können es nicht - für dich tun."
Unser Gesundheitsamt in Wetzlar bekam in der Zwischenzeit massive Widersprüche - speziell von Heilpraktikerschulen, aber auch von Leitern von Psychiatrieanstalten, denn wir wurden bundesweit durch unsere Aktivitäten auf über 100 Messen und Vorträgen sehr bekannt, da auch nahezu alle alternativen und ganzheitlich orientierten Zeitschriften ausführlich über uns berichteten (www.synergetik-therapeuten.de).
Auch ist unser Zentrum am Dorfeingang seit Jahren auffällig ausgeschildet, sodaß wir in der Umgebung bei manchen Menschen als "Wunderheiler" gelten, wenn suchende Autofahrer nach uns fragen. Diese Einschätzung haben auch wesentlich Medien produziert, die ausschliesslich an Auflagenerhöhung interessiert waren, und Menschen mit alternative Bestrebungen und ganzheitliche Sichtweisen als zu Sekten gehörig darstellten. Das Kamala war über 20 Jahre ein Ort für ganzheitliche denkende Pioniere von Therapiemethodenbegründer - wir hatten etwa 40.000 Gästeübernachtungen in dieser Zeit (www.human-potential-movement.de) - doch von der Bevölkerung blieb als allgemeine Einschätzung: Alles nicht nachvollziehbar - alles Sekten. "Feindbilder" müssen immer dann herhalten, wenn keine logischen nachvollziehbaren Erklärungen angeboten werden. Dieses Klima haben die Zeitungen, aber auch staatliche Medienberichte erzeugt. Dieses Klima war so heftig, daß die Bundesregierung eine sog. Enquete-Kommission sog. Sekten- und Psychogruppen einsetzte, der aber in seinem Abschlussbericht 1998 Entwarnung gab. Es ginge kein gefährliches Verhalten von diesen Gruppen aus und als Konsequenz wurde empfohlen den stigmatisierenden Begriff der "Sekte" nicht mehr zu verwenden. Die etwa 1000 verschiedenen Methoden wurden unter dem Oberbegriff Lebensbewältigungshilfe zusammengefasst und Bayern hat ein Lebensbewältigungshilfegesetz erst am 22.September 2003 in den Bundesrat eingebracht (www.lbhg.de), indem die Handhabung als Verbraucherschutzgesetz geregelt wird. Synergetik Therapie setzt sich aus etwa 60 ganzheitlichen Therapiemethoden zusammen und unterliegt diesem Gesetz, wenn es denn mal verabschiedet wird. Bis dahin gilt weiterhin ein "grauer Markt" als "rechtsfreier ungeregelter Markt, der allerdings weiterhin dem BGB unterliegt" und eine weitere ständige Kollision mit dem Heilpraktikergesetz ist vorprogrammiert.
Gesundheitsämter sind nicht über diese ganzheitlich ausgerichteten Innovationen positiv informiert, sodaß eine unterschwellige "Bekämpfungshaltung" weiterhin existiert. Da sich der Beruf des Synergetik Therapeuten bundesweit verbreitet, sind wir in unterschiedlichen Kontakt mit diesen Ämtern gekommen und konnten immer die Entscheidungspersonen überzeugen, daß die Synergetik Therapie keine Heilmethode ist und demnach auch nicht dem HP-Gesetz unterliegt. Beispielsweise bestand das Gesundheitsamt in Aachen in Person von Dr. Kurth auf dem - allerdings rechtwidrigen - Standpunkt, da wir den Begriff Therapie verwenden, würden die Verbraucher eine staatlich anerkannte übliche Psychotherapie vermuten, daher dürften diese Bezeichnungen nicht geführt werden. Ich erläuterte ihm, daß im Internet bis zu 5000 Domains mit dem Begriff Therapie und Therapeut existiere und dass sich die "Welt in der Zwischenzeit weitergedreht habe". Die angerufene Bezirksregierung Köln kam dann aber im August 2002 zu dem Ergebnis "dass die Begriffe "Synergetik-Therapeut" bzw. "Synergetik-Therapie" keine geschützten Bezeichnungen sind" und es bedürfe "weder die Tätigkeit in diesem Bereich noch die Verwendung dieser Begriffe einer behördlichen Genehmigung".
Als im April 2003 das Regierungspräsidium Darmstadt die ordentliche Vorbereitung auf einen Beruf bescheinigte, gab es einen wichtigen Hinweis:
"Mit dieser Bescheinigung wird keine Aussage darüber getroffen, ob die Synergetik-Therapie ausgeübt werden darf, ohne zusätzlich auch über die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde zu verfügen. Vielmehr bin ich weiterhin der Auffassung, dass diese Frage einer Klärung bedarf und werde gegenüber den zuständigen Behörden anregen, diese Klärung herbeizuführen.
Da Sie in Ihrem Schreiben vom 17.02.2003 ausdrücklich versichern, Ihre Auszubildenden stets darüber zu informieren, dass die Synergetik-Therapie (aus Ihrer Sicht zu Unrecht) als Heilkundeausübung eingestuft werden könnte, ist es jedoch vertretbar, die Bescheinigung auszustellen".
Ich bin ebenfalls der Auffassung, daß diese Frage endlich eine eindeutige juristische Definition bedarf, nur wer soll sie durchführen? Mein zuständiges Gesundheitsamt in Person von Dr. Schulz schrieb mir mit Datum vom 3. Juli 2003:"Es ist nicht Aufgabe des Lahn-Dill-Kreises, die von Ihnen durchgeführte Therapie zu bewerten". Doch da das oben genannte Regierungspräsidium Darmstadt eine Klärung einforderte, sah auch Dr. Schulz die Notwendigkeit nun das "Hessische Sozialministerium einzuschalten". Doch in der Zwischenzeit hatte sich für mich eine andere Möglichkeit aufgetan, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, die ich auch Dr. Schulz mitteilte und so fragte er in seinem Schlußsatz an: "Wir bitten um Mitteilung, ob Sie hinsichtlich des Bescheides des Landkreis Goslar eine gerichtliche Klärung anstreben".
Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar hatte im Frühjahr 2003 Uwe Ibenthals Tätigkeit als Synergetik Therapeut als unter das HP-Gesetz fallend verboten. Eine Klarstellung des Synergetik Therapie Instituts mit einem wiederholten Gesprächsangebot sowie der Interventions der Vorsitzenden des Berufsverbandes der Synergetik Therapeuten BVSt eV Sylke Urhahn brachte kein klärendes Gespräch in Gang. So entschlossen wir uns diese Chance zu nutzen und mieteten ein Laden in Goslar gegenüber der Ärztepassage an und eröffneten das erste infoCenter für ganzheitliche Therapie am 5. Januar 2004. Zwei Tage vorher hatte ich die Eröffnung der Goslarer Bevölkerung mit einem Flugblatt als Zeitungsbeilage in einer Auflagenhöhe von 30.000 angekündigt, aber mit keinem Wort auf Dr. Hepps Berufsverbot hingewiesen. Dr. Hepp erschien am gleichen Tag im Laden, begleitet von seiner Justiziarin Regine Körner und beide redeten 2 Stunden auf Sylke Urhahn ein. Sie versuchte immer wieder inhaltlich die Methode der Synergetik Therapie zu erklären, doch beide waren nicht daran interessiert. Dr. Hepp verbot in seinem Bescheid mit Datum vom 8. Januar 2004 mir und Sylke Urhahn unsere berufliche Tätigkeit und ordnete den Sofortvollzug - bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von je 5.000 Euro an: "Die Durchführung Ihrer Tätigkeit als Therapeut stellt eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit dar." Wir waren geschockt. Wir legten Widerspruch ein und einige Dutzend Protestbriefe und Unterschriftenlisten wurden von den ebenfalls geschockten Synergetik Therapeuten und Klienten gesammelt und eingesendet. Doch auch selbst die 5. Kammer des angerufenen Verwaltungsgericht Braunschweig blieb bei diesem akuten Tätigkeitsverbot. Das Grundrecht auf freie Berufsausübung GG § 12 wurde nicht ausreichend gewürdigt. Siehe auch www.infocenter-goslar.de.
Wir sahen Dr. Hepps Sofortverbot als Aussenseitermeinung an, doch er hatte in der Zwischenzeit das Gesundheitsamt München H. Dobmeier und das Gesundheitsamt Aachen aufgefordert, ebenfalls Sofortverbote zu erlassen - beide hatten ganze Textpassagen identisch von Dr. Hepp übernommen.
Ich setzte mich mit H. Dobmeier in Verbindung, denn er hatte alle Münchner Synergetik Therapeutinnen der Brustkrebsstudie angeschrieben und aufgefordert, sich von der Synergetik Therapie des Bernd Joschko zu distanzieren. www.brustkrebsstudie.de.
Ab sofort war die Methode der Synergetik Therapie einfach per Definition von Gesundheitsämtern eine Heilmethode, weil ein Gericht dies ebenfalls so übernommen hatte - so erklärte mir H. Dobmeier seine Haltung. Er gab ehrlicherweise zu, selbst keine "Bewertungskompetenz" zu haben, aber der Vorgang hatte sich verselbständigt, da das Verwaltungsgericht Braunschweig eine akute Gefahrenlage nicht verneinte. Das von mir immer wieder verwendete Argument, in den letzten 16 Jahren hätte es keinen einzigen Fall der Beschwerde eines Klienten gegeben oder irgendwelche anderen Vorkommnisse, wurde nicht akzeptiert, denn eine Gefahrenlage, sofern sie festgestellt sein, soll ja vorbeugend Gefahren abwenden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig schreibt mit Datum vom 13. Februar 2004 (Az: 5B 13/04):
Handelt es sich somit bei der Ausübung der sog. Synergetik Therapie bzw. des sog. Synergetik-Profiling um Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes, so liegt in der von den Antragstellern beabsichtigten Ausübung dieser Tätigkeit ohne die erforderlichen Erlaubnis ein Verstoß gegen §1 HPG, der bereits als solcher gemäß §11, § 2 Nr. 1a Nds.SOG zum Erlass der angefochtenen Verfügung ausreicht. Der Nachweis, dass im Einzelfall Klienten bzw. Patienten der Antragsteller gefährdet sind bzw. werden, ist dazu nicht erforderlich".
Der Vorgang liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dort muß nun erstaunlicherweise definiert werden, ob von der Durchführung von synergetischen Fantasiereisen von dem Begründer - seit 16 Jahren etwa 10.000 fach erfolgreich durchgeführt - eine akute Gefahr ausgeht. Sollte dies bejaht werden, bleibt noch das Bundesverwaltungsgericht und das BverfG. In der Zwischenzeit könnte jedes Gesundheitsamt vergleichbare Sicherheitsbewertungen durchführen und auch andere "ganzheitliche Therapieformen" verbieten. Denn es kommt nicht auf den Beweis einer Heilmethode nach dem HP-Gesetz an, sondern nur auf die subjektive hypothetische - als vermutete - Gefahrenlage.
Unglaublich! Da erfindet jemand seine eigene Methode, bildet 300 Therapeuten aus und seine eigene Tätigkeit wird als akute Gefahrenlage angesehen - und das ist juristisch einwandfrei? Akut heißt in diesem Sinne = lebensgefährlich. Vielleicht stimmt etwas nicht mit unserem Rechtssystem?
Wieso kann ein einzelner Beamter - also Dr. Hepp - einfach so feststellen, daß die Synergetik Therapie eine Heilmethode ist? Ganz einfach, er vergleicht sie mit der medizinischen Hypnose - auch da wird rückwärts gezählt und behauptet, auch die Synergetik Therapie benutzt Sugesstionen. Für die Anwendung ist medizinisches Wissen notwendig und die haben Synergetik Therapeuten nicht, also ist dies gefährlich. Als "Beweis" reicht eine kurze Stellungsnahme eines ("befreundeten"?) Kollegen: Prof. Dr. Revenstorf von der Uni Tübingen (Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hypnose e.V.) schrieb ihm mit Datum vom 27. Juni 2003 (also nach dem Tätigkeitsverbot von Uwe Ibenthal und nach der Intervention seines Berufsverbandes BVST e.V.) eine kurze Stellungsnahme: Kontraindikationen seien nicht auszuschliessen. Schaltet man so "Konkurrenz" aus? Ich habe ihn angefragt, ob er wußte, was Dr. Hepp mit seiner Stellungsnahme beabsichtigte - ich bekam keine Anwort. Doch gleichzeitig fand ein Synergetik Therapeut ein von ihm herausgegebenes Buch, wo er selbst dem Leser "Entspannungsreisen" als Selbsthypnose empfiehlt. Hier klicken. Verrückte Welt?
 
Gesundheit zu erzielen hängt sehr stark mit Stressentspannung zusammen. Da kann jeder selbst etwas tun. Ist diese Art von Selbstheilung eine Heilung nach dem HP-Gesetz?
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