Wer heilt wen? Was heißt
heilen? Wer oder was ist heil? Oder eine Heilslehre? Was ist eine Krankheit? Wer
hat sie und woher kommst sie? Wer hat sie geschickt und wer kann sie zurückschicken?
Wer darf heilen und wer nicht? Alles geregelt und verboten in Deutschland? Chaos
pur...
In München kostet eine 2-stündige synergetische Innenweltreise
zur Selbsterfahrung 15.000 Euro ! Unglaublich?
Doch, seit dem 8.4.2004 hat H. Dobmeier vom Gesundheitsamt München als Verwaltungsoberinspektor
diesen Preis für eine synergetische Fantasiereise angeordnet.
Allerdings muß nicht der Klient diesen Preris zahlen - da würde man
keinen Klienten mehr für finden - sondern die Synergetik Therapeutin an die
Staatskasse als Bußgeld. Brauchen die denn wirklich so dringend Geld? www.innerer-heiler.de
Das ist ein anderes Thema - mein Thema ist, daß die Politiker nicht wirklich
für Reformen sorgen. Die Gesundheitsreform ist keine - weiß auch jeder,
doch auf dem "Markt für ganzheitliche Therapien" ist soviel Innovation
passiert, sind soviele Fortschritte entstanden, daß Verwaltungsbeamte und
Amtsleiter, ja sogar Richter vollkommen überfordert sind, diese "WIRKLICHKEITEN"
richtig - im Sinne des Verbraucherschutzes - einzuschätzen.
Politiker haben über Gesetzesänderungen die sich ständig wandelnde
Gesellschaft in neue Ordnungsstrukturen zu überführen und Innovationen
- etwas, was es vorher noch nicht gab - zu integrieren. Dies wird nicht getan,
daher sind sehr viele Menschen von den Politikern frustriert und wenden sich ab.
Auch das ist nicht mein Thema, sondern das Aufzeigen von neuen Wegen, mit diesem
Dilemma umzugehen. Die wichtigsten Veränderungen werden momentan - vielen
ist es schon aufgefallen - auf der Gerichtsebene definiert. Das Bundesverfassungsgericht
leistet gute Arbeit. Daher kreiere ich Wege, um vor diesem Gericht die Innovation
der Synergetik Therapie als neuen Beruf definiert zu bekommen (www.heilpraktikergesetz.de).
Seit 16 Jahren gibt es diese von mir entwickelte Therapiemethode und seit 12 Jahren
bilde ich Menschen in diesem Beruf aus - bisher haben über 350 Menschen die
Grundausbildung mit einer Urkunde positiv abgeschlossen und etwa 100 Arbeitsplätze
sind dadurch entstanden.
Leider gab es keine staatliche Stelle, die eine Bewertung oder Überprüfung
vornahm. Die zuständige IHK konnte auch nur eine Vorgangsweise aufzeigen,
die etwa 10 Jahre dauert und alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte einbezieht
- um eine berufliche Anerkennung als IHK-Beruf zu erreichen. Sie riet uns davon
ab. So blieb mir nur der Weg über die juristische Schiene.
Der Inhalt und Ablauf der Ausbildung wurde so präzisiert, daß sich
dadurch eine Möglichkeit auftat, über die steuerliche Anerkennung als
Berufsausbildung eine staatliche Anerkennung zu bekommen. Da Berufsausbildung
nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht fällt, mußte es eine staatliche
Stelle geben, die dies überprüft und im positiven Falle eine Bescheinigung
darüber ausstellt. Diese Bescheinigung erhielt ich im Februar 2003 rückwirkend
bis 1996 vom Regierungspräsidenten Darmstadt, daß ich "ordentlich
auf einen Beruf vorbereite". Aber auch dies wurde mir nicht von meinem zuständigen
Gesundheitsamt mitgeteilt, das mußte ich selbst herausfinden. Der Gesundheitsamtsleiter
hatte lediglich mir und meiner Lebensgefährtin Rita Schreiber 1993 die Ausübung
der Synergetik Therapie erlaubt, wenn ich bestimmte Auflagen erfülle. Diese
Auflagen bestanden in einem ausführlichen Infoblatt und der Definition der
Erstsitzung als Probesitzung zum Kennenlernen der Methode, damit der Verbraucher
genau weiß, auf was er sich einläßt. Rita Schreiber hatte 1993
die erste "Praxis für Synergetik Therapie" eröffnet - der
Begriff wurde gemeinsam mit der IHK definiert und hatte so bundesweiten Bestandsschutz.
Ich hatte zeitgleich eine Patentanmeldung für Synergetik Therapie und Praxisbezeichnung
versucht - diese wurde jedoch vom Patentamt München abgelehnt.
Die Auflagen und Begriffsbestimmungen der IHK und des Gesundheitsamtes halten
wir bis heute ein. Auch sprechen wir nie von Heilung, sondern immer nur von Selbstheilung
- wobei Selbstheilung immer als aktiver Tätigkeitsprozess des Klienten verstanden
und auch so dargestellt wird. Der etwas überspitzte Slogan dazu lautet: "Heile
Dich selbst - die anderen können es nicht - für dich tun."
Unser Gesundheitsamt in Wetzlar bekam in der Zwischenzeit massive Widersprüche
- speziell von Heilpraktikerschulen, aber auch von Leitern von Psychiatrieanstalten,
denn wir wurden bundesweit durch unsere Aktivitäten auf über 100 Messen
und Vorträgen sehr bekannt, da auch nahezu alle alternativen und ganzheitlich
orientierten Zeitschriften ausführlich über uns berichteten (www.synergetik-therapeuten.de).
Auch ist unser Zentrum am Dorfeingang seit Jahren auffällig ausgeschildet,
sodaß wir in der Umgebung bei manchen Menschen als "Wunderheiler"
gelten, wenn suchende Autofahrer nach uns fragen. Diese Einschätzung haben
auch wesentlich Medien produziert, die ausschliesslich an Auflagenerhöhung
interessiert waren, und Menschen mit alternative Bestrebungen und ganzheitliche
Sichtweisen als zu Sekten gehörig darstellten. Das Kamala war über 20
Jahre ein Ort für ganzheitliche denkende Pioniere von Therapiemethodenbegründer
- wir hatten etwa 40.000 Gästeübernachtungen in dieser Zeit (www.human-potential-movement.de)
- doch von der Bevölkerung blieb als allgemeine Einschätzung: Alles
nicht nachvollziehbar - alles Sekten. "Feindbilder" müssen immer
dann herhalten, wenn keine logischen nachvollziehbaren Erklärungen angeboten
werden. Dieses Klima haben die Zeitungen, aber auch staatliche Medienberichte
erzeugt. Dieses Klima war so heftig, daß die Bundesregierung eine sog. Enquete-Kommission
sog. Sekten- und Psychogruppen einsetzte, der aber in seinem Abschlussbericht
1998 Entwarnung gab. Es ginge kein gefährliches Verhalten von diesen Gruppen
aus und als Konsequenz wurde empfohlen den stigmatisierenden Begriff der "Sekte"
nicht mehr zu verwenden. Die etwa 1000 verschiedenen Methoden wurden unter dem
Oberbegriff Lebensbewältigungshilfe zusammengefasst und Bayern hat ein Lebensbewältigungshilfegesetz
erst am 22.September 2003 in den Bundesrat eingebracht (www.lbhg.de), indem die
Handhabung als Verbraucherschutzgesetz geregelt wird. Synergetik Therapie setzt
sich aus etwa 60 ganzheitlichen Therapiemethoden zusammen und unterliegt diesem
Gesetz, wenn es denn mal verabschiedet wird. Bis dahin gilt weiterhin ein "grauer
Markt" als "rechtsfreier ungeregelter Markt, der allerdings weiterhin
dem BGB unterliegt" und eine weitere ständige Kollision mit dem Heilpraktikergesetz
ist vorprogrammiert.
Gesundheitsämter sind nicht über diese ganzheitlich ausgerichteten Innovationen
positiv informiert, sodaß eine unterschwellige "Bekämpfungshaltung"
weiterhin existiert. Da sich der Beruf des Synergetik Therapeuten bundesweit verbreitet,
sind wir in unterschiedlichen Kontakt mit diesen Ämtern gekommen und konnten
immer die Entscheidungspersonen überzeugen, daß die Synergetik Therapie
keine Heilmethode ist und demnach auch nicht dem HP-Gesetz unterliegt. Beispielsweise
bestand das Gesundheitsamt in Aachen in Person von Dr. Kurth auf dem - allerdings
rechtwidrigen - Standpunkt, da wir den Begriff Therapie verwenden, würden
die Verbraucher eine staatlich anerkannte übliche Psychotherapie vermuten,
daher dürften diese Bezeichnungen nicht geführt werden. Ich erläuterte
ihm, daß im Internet bis zu 5000 Domains mit dem Begriff Therapie und Therapeut
existiere und dass sich die "Welt in der Zwischenzeit weitergedreht habe".
Die angerufene Bezirksregierung Köln kam dann aber im August 2002 zu dem
Ergebnis "dass die Begriffe "Synergetik-Therapeut" bzw. "Synergetik-Therapie"
keine geschützten Bezeichnungen sind" und es bedürfe "weder
die Tätigkeit in diesem Bereich noch die Verwendung dieser Begriffe einer
behördlichen Genehmigung".
Als im April 2003 das Regierungspräsidium Darmstadt die ordentliche Vorbereitung
auf einen Beruf bescheinigte, gab es einen wichtigen Hinweis:
"Mit dieser Bescheinigung wird keine Aussage darüber getroffen, ob die
Synergetik-Therapie ausgeübt werden darf, ohne zusätzlich auch über
die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde zu verfügen. Vielmehr bin
ich weiterhin der Auffassung, dass diese Frage einer Klärung bedarf und werde
gegenüber den zuständigen Behörden anregen, diese Klärung
herbeizuführen.
Da Sie in Ihrem Schreiben vom 17.02.2003 ausdrücklich versichern, Ihre Auszubildenden
stets darüber zu informieren, dass die Synergetik-Therapie (aus Ihrer Sicht
zu Unrecht) als Heilkundeausübung eingestuft werden könnte, ist es jedoch
vertretbar, die Bescheinigung auszustellen".
Ich bin ebenfalls der Auffassung, daß diese Frage endlich eine eindeutige
juristische Definition bedarf, nur wer soll sie durchführen? Mein zuständiges
Gesundheitsamt in Person von Dr. Schulz schrieb mir mit Datum vom 3. Juli 2003:"Es
ist nicht Aufgabe des Lahn-Dill-Kreises, die von Ihnen durchgeführte Therapie
zu bewerten". Doch da das oben genannte Regierungspräsidium Darmstadt
eine Klärung einforderte, sah auch Dr. Schulz die Notwendigkeit nun das "Hessische
Sozialministerium einzuschalten". Doch in der Zwischenzeit hatte sich für
mich eine andere Möglichkeit aufgetan, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen,
die ich auch Dr. Schulz mitteilte und so fragte er in seinem Schlußsatz
an: "Wir bitten um Mitteilung, ob Sie hinsichtlich des Bescheides des Landkreis
Goslar eine gerichtliche Klärung anstreben".
Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar hatte im Frühjahr 2003 Uwe Ibenthals Tätigkeit
als Synergetik Therapeut als unter das HP-Gesetz fallend verboten. Eine Klarstellung
des Synergetik Therapie Instituts mit einem wiederholten Gesprächsangebot
sowie der Interventions der Vorsitzenden des Berufsverbandes der Synergetik Therapeuten
BVSt eV Sylke Urhahn brachte kein klärendes Gespräch in Gang. So entschlossen
wir uns diese Chance zu nutzen und mieteten ein Laden in Goslar gegenüber
der Ärztepassage an und eröffneten das erste infoCenter für ganzheitliche
Therapie am 5. Januar 2004. Zwei Tage vorher hatte ich die Eröffnung der
Goslarer Bevölkerung mit einem Flugblatt als Zeitungsbeilage in einer Auflagenhöhe
von 30.000 angekündigt, aber mit keinem Wort auf Dr. Hepps Berufsverbot hingewiesen.
Dr. Hepp erschien am gleichen Tag im Laden, begleitet von seiner Justiziarin Regine
Körner und beide redeten 2 Stunden auf Sylke Urhahn ein. Sie versuchte immer
wieder inhaltlich die Methode der Synergetik Therapie zu erklären, doch beide
waren nicht daran interessiert. Dr. Hepp verbot in seinem Bescheid mit Datum vom
8. Januar 2004 mir und Sylke Urhahn unsere berufliche Tätigkeit und ordnete
den Sofortvollzug - bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von je 5.000 Euro an:
"Die Durchführung Ihrer Tätigkeit als Therapeut stellt eine akute
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit dar." Wir
waren geschockt. Wir legten Widerspruch ein und einige Dutzend Protestbriefe und
Unterschriftenlisten wurden von den ebenfalls geschockten Synergetik Therapeuten
und Klienten gesammelt und eingesendet. Doch auch selbst die 5. Kammer des angerufenen
Verwaltungsgericht Braunschweig blieb bei diesem akuten Tätigkeitsverbot.
Das Grundrecht auf freie Berufsausübung GG § 12 wurde nicht ausreichend
gewürdigt. Siehe auch www.infocenter-goslar.de.
Wir sahen Dr. Hepps Sofortverbot als Aussenseitermeinung an, doch er hatte in
der Zwischenzeit das Gesundheitsamt München H. Dobmeier und das Gesundheitsamt
Aachen aufgefordert, ebenfalls Sofortverbote zu erlassen - beide hatten ganze
Textpassagen identisch von Dr. Hepp übernommen.
Ich setzte mich mit H. Dobmeier in Verbindung, denn er hatte alle Münchner
Synergetik Therapeutinnen der Brustkrebsstudie angeschrieben und aufgefordert,
sich von der Synergetik Therapie des Bernd Joschko zu distanzieren. www.brustkrebsstudie.de.
Ab sofort war die Methode der Synergetik Therapie einfach per Definition von Gesundheitsämtern
eine Heilmethode, weil ein Gericht dies ebenfalls so übernommen hatte - so
erklärte mir H. Dobmeier seine Haltung. Er gab ehrlicherweise zu, selbst
keine "Bewertungskompetenz" zu haben, aber der Vorgang hatte sich verselbständigt,
da das Verwaltungsgericht Braunschweig eine akute Gefahrenlage nicht verneinte.
Das von mir immer wieder verwendete Argument, in den letzten 16 Jahren hätte
es keinen einzigen Fall der Beschwerde eines Klienten gegeben oder irgendwelche
anderen Vorkommnisse, wurde nicht akzeptiert, denn eine Gefahrenlage, sofern sie
festgestellt sein, soll ja vorbeugend Gefahren abwenden. Das Verwaltungsgericht
Braunschweig schreibt mit Datum vom 13. Februar 2004 (Az: 5B 13/04):
Handelt es sich somit bei der Ausübung der sog. Synergetik Therapie bzw.
des sog. Synergetik-Profiling um Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes,
so liegt in der von den Antragstellern beabsichtigten Ausübung dieser Tätigkeit
ohne die erforderlichen Erlaubnis ein Verstoß gegen §1 HPG, der bereits
als solcher gemäß §11, § 2 Nr. 1a Nds.SOG zum Erlass der
angefochtenen Verfügung ausreicht. Der Nachweis, dass im Einzelfall Klienten
bzw. Patienten der Antragsteller gefährdet sind bzw. werden, ist dazu nicht
erforderlich".
Der Vorgang liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dort muß
nun erstaunlicherweise definiert werden, ob von der Durchführung von synergetischen
Fantasiereisen von dem Begründer - seit 16 Jahren etwa 10.000 fach erfolgreich
durchgeführt - eine akute Gefahr ausgeht. Sollte dies bejaht werden, bleibt
noch das Bundesverwaltungsgericht und das BverfG. In der Zwischenzeit könnte
jedes Gesundheitsamt vergleichbare Sicherheitsbewertungen durchführen und
auch andere "ganzheitliche Therapieformen" verbieten. Denn es kommt
nicht auf den Beweis einer Heilmethode nach dem HP-Gesetz an, sondern nur auf
die subjektive hypothetische - als vermutete - Gefahrenlage.
Unglaublich! Da erfindet jemand seine eigene Methode, bildet 300 Therapeuten aus
und seine eigene Tätigkeit wird als akute Gefahrenlage angesehen - und das
ist juristisch einwandfrei? Akut heißt in diesem Sinne = lebensgefährlich.
Vielleicht stimmt etwas nicht mit unserem Rechtssystem?
Wieso kann ein einzelner Beamter - also Dr. Hepp - einfach so feststellen, daß
die Synergetik Therapie eine Heilmethode ist? Ganz einfach, er vergleicht sie
mit der medizinischen Hypnose - auch da wird rückwärts gezählt
und behauptet, auch die Synergetik Therapie benutzt Sugesstionen. Für die
Anwendung ist medizinisches Wissen notwendig und die haben Synergetik Therapeuten
nicht, also ist dies gefährlich. Als "Beweis" reicht eine kurze
Stellungsnahme eines ("befreundeten"?) Kollegen: Prof. Dr. Revenstorf
von der Uni Tübingen (Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hypnose
e.V.) schrieb ihm mit Datum vom 27. Juni 2003 (also nach dem Tätigkeitsverbot
von Uwe Ibenthal und nach der Intervention seines Berufsverbandes BVST e.V.) eine
kurze Stellungsnahme: Kontraindikationen seien nicht auszuschliessen. Schaltet
man so "Konkurrenz" aus? Ich habe ihn angefragt, ob er wußte,
was Dr. Hepp mit seiner Stellungsnahme beabsichtigte - ich bekam keine Anwort.
Doch gleichzeitig fand ein Synergetik Therapeut ein von ihm herausgegebenes Buch,
wo er selbst dem Leser "Entspannungsreisen" als Selbsthypnose empfiehlt.
Hier klicken. Verrückte Welt?
Gesundheit zu erzielen hängt sehr stark mit Stressentspannung zusammen. Da
kann jeder selbst etwas tun. Ist diese Art von Selbstheilung eine Heilung nach
dem HP-Gesetz?
Meditation
Yoga
Synergetik - die besten Methoden der Stressreduzierung. Selbst Fernsehzeitungen
berichten darüber. Hier
Klicken.